Schießstandöffnung (Corona-Regelung)

Liebe Schützinnen und Schützen,

sehr geehrte Vereinsmitglieder,

im Landkreis Bernkastel-Wittlich lag die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100! Damit sind die Voraussetzungen für die Benutzung gedeckter Schießstände erfüllt.

Wir nutzen diese Chance und öffnen unseren Schießstand ab Mittwoch, den 12. Mai 2021 für den Trainingsbetrieb. In Pandemiezeiten geht dies zunächst natürlich nur unter Beachtung bestimmter Auflagen.

Laut der 19. Corona-Bekämpfungs-Verordnung (die sich aktuell in der Überarbeitung befindet) gelten für gedeckte Schießstände folgende Auflagen:

1.            Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes,

2.            Einhaltung der Abstandsregeln zwischen Personen (1,5 m),

3.            Gültiges negatives Testergebnis (darf maximal 24 Stunden alt sein) und

4.            Kontaktdatenerfassung.

Das Testergebnis entfällt ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 und für vollständig Geimpfte und Genesene, entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Die Einzelheiten sind im beiliegenden Merkblatt zusammengefasst.

Bitte beachten:

Es darf nur bei vorheriger Anmeldung und Zuweisung einer Schießzeit trainiert werden. Aber auch so wird das Schießen sicherlich Spaß machen.

In der Hoffnung, euch bald wieder auf dem Schießstand zusehen verbleibe ich

mit besten Grüße

Ulrich Jacoby
Vorsitzender

Anhang: Corona Regelungen im Jahr 2021 (Stand: 10.06.21)

Corona-Regelung2021

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